JudikaturJustizRS0072014

RS0072014 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. August 2019

Hat der Anwalt nicht ordnungsgemäß bei Gericht erlegt, muss er die gesamten Barerläge herausgeben, ohne dass er dieser Herausgabeverpflichtung seinen Kostenanspruch entgegensetzen könnte.

Entscheidungen
7