JudikaturJustizRS0071801

RS0071801 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Oktober 1977

Geld sind nur vom Staat (oder einen von ihm ermächtigten Stelle) als Wertmesser bestimmte, gültige und mit gesetzlicher Zahlungskraft ausgestattete gesetzliche (in Kurs befindliche) Zahlungsmittel.