JudikaturJustizRS0071498

RS0071498 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
07. November 1989

Der wesentliche Unterschied zwischen einem Preisnachlaß und einer (generellen) Preissenkung liegt darin, daß der Rabatt ein individueller, gegenüber Einzelpersonen oder bestimmten Personengruppen (§ 1 Abs 2 RabG) angekündigter oder gewährter Nachlaß von den sonst geforderten Personen ist (Stehgeldzuschuß für Taxi).

Entscheidungen
7