Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 10.882,80 (darin S 1.813,80 Ust.) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Beklagte geriet im April 1988 mit der Folgeprämie von S 3.276,60 für seine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung, die er bei der klagenden Partei für seien PKW Marke Audi 100 N 435.185 abgeschlossen hatte, in Verzug. Waltraud K*****, die Ehefrau des Beklagten, verschuldete am…
Rechtliche Beurteilung Wie das Berufungsgericht zutreffend erkannt hat, haben nach § 4 PostG (BGBl. 1957/58 idF des BGBl. 1989/575 "die Postämter und die Poststellen" (seit der Novelle BGBl. 1980/561 und der VO BGBl. 1981/2 heißen die früheren "Posthilfsstellen" nunmehr "Poststellen") die der Post übertragenen Leistungen …