§ 1 Merkmale des Personenstandes
§ 1 Merkmale des Personenstandes — PStG-DV 2013
§ 1 Merkmale des Personenstandes — PStG-DV 2013
Verknüpfungen & Referenzen
Zuerst erschienen durch
BGBl. II Nr. 324/2013
Inkrafttretungsdatum
01. November 2013
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR40157682
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Die Stellung einer Person innerhalb der Rechtsordnung im Sinn des § 1 Abs. 1 des Personenstandsgesetzes 2013 – PStG 2013, BGBl. I Nr. 16/2013, ergibt sich insbesondere aus der Abstammung, der Eheschließung der Eltern, der Wahlkind(eltern)schaft, dem Bestehen oder Nichtbestehen einer Ehe und dem Bestehen oder Nichtbestehen einer eingetragenen Partnerschaft.