BundesrechtVerordnungenPersonenstandsgesetz-Durchführungsverordnung 2013 § 1

§ 1Merkmale des Personenstandes

Die Stellung einer Person innerhalb der Rechtsordnung im Sinn des § 1 Abs. 1 des Personenstandsgesetzes 2013 – PStG 2013, BGBl. I Nr. 16/2013, ergibt sich insbesondere aus der Abstammung, der Eheschließung der Eltern, der Wahlkind(eltern)schaft, dem Bestehen oder Nichtbestehen einer Ehe und dem Bestehen oder Nichtbestehen einer eingetragenen Partnerschaft.

Entscheidungen
15
  • Rechtssätze
    8