JudikaturJustizRS0071150

RS0071150 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Oktober 2019

Den Landesparteiorganisationen der ÖVP kommt Parteifähigkeit auch dann zu, wenn die "Mutterpartei" und ein Teil der selbständigen Unterorganisationen, nicht jedoch alle, vom Recht der Hinterlegung der Satzung Gebrauch gemacht haben.

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