JudikaturJustizRS0071103

RS0071103 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
08. Mai 1972

Erstellung eines § 3 Abs 2 ApPachtG zuwiderlaufenden Vertragsentwurfes und Einholung der Unterschrift einer präsumtiven Vertragspartei stellt einen Verstoß gegen das Verbot der Mitwirkung an einem verdächtigen Geschäft dar.