RS0071082 – OGH Rechtssatz
RS0071082 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Enge familiäre Beziehungen (wenngleich kein Angehörigenverhältnis) eines Notarenrichters zum Disziplinaranwalt, über dessen Berufung zu entscheiden ist, sind geeignet, die volle Unbefangenheit des Rechtsmittelrichters in Zweifel zu setzen.