JudikaturJustizRS0071074

RS0071074 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. Juni 2018

Die Nachlässigkeit der Parteien soll durch die Bestimmungen des NWG nicht gefördert werden, lediglich der schuldlose und damit schutzwürdige Erwerber einer Liegenschaft soll geschützt werden.

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