RS0070851 – OGH Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Die Kompetenz der Notariatskammer aus § 134 Abs 1 und 2 NO beschränkt sich auf die Wahrung der Ehre und Würde des Standes im allgemeinen und die Aufsicht und Überwachung der Notare ihres Sprengels (§§ 154, 155 NO).