JudikaturJustizRS0070805

RS0070805 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. Dezember 2023

Die Solennisierung einer Privaturkunde ersetzt die Errichtung eines Notariatsaktes. Rechtsgeschäfte, die dem NZwG unterliegen, können daher wirksam durch Solennisierung der darüber errichteten Privaturkunde abgeschlossen werden (so schon Spruch 33 alt), unter Ablehnung der gegenteiligen Auffassung Weiß in Klang 2.Auflage V,698).

Entscheidungen
6