Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben.…
Text Begründung: Das Erstgericht sprach aus, daß wegen näher bezeichneter Erhaltungarbeiten vom 1.1.1986 bis zum 31.12.1995 die Einhebung erhöhter Hauptmietzinse im Haus Klosterneuburg, Markgasse 2 a, gemäß § 18 MRG zulässig sei. Es legte seiner Entscheidung einen Hauptmietzinsabgang per 31.12.1985 von …
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist infolge des Rechtskraftvorbehaltes zulässig (§ 37 Abs 3 Z 18 MRG); er ist nicht verspätet, weil auch für Revisionsrekurse gegen rekursgerichtliche Beschlüsse, mit denen ein Sachbeschluß des Erstgerichtes aufgehoben worden ist, die 4wöchige Rechtsmittelfrist gilt (§ 37 Abs 3 Z…