Spruch Die Revision wird, soweit sie die drittbeklagte Partei betrifft, zurückgewiesen; im übrigen wird ihr nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, den erst- und zweitbeklagten Parteien die mit S 11.557,26 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (einschließlich S 1.926,21 Umsatzsteuer) je …
Text Entscheidungsgründe: Das Erstgericht wies das Klagebegehren auf Räumung der von der erst- und zweitbeklagten Partei im Palais A*** gemieteten Raumlichkeiten ab. Die klagende Partei könne sich nicht auf die Mietvertragsvereinbarung berufen, daß das Mietverhältnis ohne Einhaltung einer Frist aufgelös…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist unzulässig, soweit sie die drittbeklagte Partei betrifft. Das Berufungsgericht hat das Vorliegen eines von ihm aufgreifbaren Verfahrensverstoßes des Erstgerichtes wegen Nichtbeteiligung der drittbeklagten Partei am Verfahren verneint, weshalb im Revisionsverfahren bindend davon ausz…