Spruch Dem ordentlichen Revisionsrekurs der Antragstellerin wird Folge gegeben. Der angefochtene Sachbeschluss des Rekursgerichts, der im Übrigen als in Rechtskraft erwachsen unberührt bleibt, wird, soweit er die Mietzinsüberprüfung für die Zeit ab April 2001 betrifft, aufgehoben und dem Rekursgericht in d…
Text Begründung: Der Antragsgegner ist Alleineigentümer der Liegenschaft *****. Dort befindet sich ein ca 1913 neu errichtetes Gebäude mit acht selbstständigen Wohneinheiten. Mit schriftlichem Mietvertrag vom 1. 3. 1999 hat der Antragsgegner als Vermieter dem Otmar E*****, dem inzwischen geschiedenen Ehe…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig und berechtigt, weil die Vorinstanzen die Aktivlegitimation der Antragstellerin unrichtig beurteilt haben. 1. Vorauszuschicken ist, dass die Antragstellerin nach ihrem Rechtsmittelantrag nur mehr die Mietzinsüberprüfung für die Zeit ab ihrem Mietvertragseintrag, also…