Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei binnen 14 Tagen die mit S 9.135,- (darin enthalten S 1.522,50 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin, eine Immobilienmaklerin mit dem Sitz in M*****, ist Hauptmieterin des Hauses H***** in R*****. Am 17.12.1990 vermietete sie dem Beklagten ein in diesem Haus gelegenes Geschäftslokal um S 30.492,- monatlich zuzüglich Betriebskosten und Umsatzsteuer. Der Vertrag wu…
Rechtliche Beurteilung Obwohl die Klägerin einen Bereicherungsanspruch geltend macht, der die Zahlung einer Nichtschuld (§ 1431 ABGB) bzw den nachträglichen Wegfall des Rechtsgrundes der Leistung zum Gegenstand hat (§ 1435 ABGB; vgl SZ 58/204), geht es doch nur um die Frage, ob sie über einen gültigen Rechtsgrund verfügt…