Spruch Dem Revisionsrekurs der Antragsgegnerin wird Folge gegeben. Die Sachbeschlüsse der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass der verfahrenseinleitende Sachantrag der Antragstellerin abgewiesen wird. Die Antragstellerin ist schuldig, der Antragsgegnerin die mit 3.237,49 EUR bestimmten Verfahrenskost…
Text Begründung: Die Antragstellerin ist seit 1. Jänner 2006 Hauptmieterin der Wohnung Top 1 in *****, die bei Abschluss des Mietvertrags eine Nutzfläche von 71,75 m² aufwies, aus zwei Vorräumen, einer Küche, drei Zimmern und einer dem zeitgemäßen Standard entsprechenden Badegelegenheit sowie zwei WCs b…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs der Antragsgegnerin erweist sich als zulässig, weil noch keine höchstgerichtliche Rechtsprechung zur Frage vorliegt, ob die Schaffung wertbestimmender Ausstattungsmerkmale in einer Wohnung, die im Rahmen eines anderen Rechtsverhältnisses, konkret eines Hausbesorgerdienstverhältni…