RS0070200 – OGH Rechtssatz
RS0070200 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Auch wenn die Gesellschafter der Makler OHG und die der Verwaltungs-OHG andererseits ident sind, so sind sie dennoch wie zwei verschiedene Rechtssubjekte zu behandeln. Es kann daher die Makler-OHG den bei Abschluß des Mietvertrages von der Verwaltungs-OHG vertretenen Vermietern einen Mieter als Vertragspartner vermitteln.