Spruch Dem Revisionsrekurs wird teilweise Folge gegeben. Die Sachbeschlüsse der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, daß die Entscheidung insgesamt wie folgt zu lauten hat: Der Erstantragsgegner ist zu 2/9, die Zweitantragsgegnerin zu 1/3, der Drittantragsgegner zu 2/9 und der Viertantragsgegner zu 2/9…
Text Begründung: Der Antragsteller begehrt - nach vorausgegangenem Verfahren vor der Schlichtungsstelle - von den Antragsgegnern (Erst- bis Viertantragsgegner als Rechtsnachfolger des in der Zwischenzeit verstorbenen, vom Hauseigentümer bevollmächtigt gewesenen Verwalters; Fünftantragsgegner als Hausei…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig, weil das Rekursgericht bezüglich der Rückzahlungspflicht des Fünftantragsgegners die Rechtslage verkannte. In Ansehung der Abweisung des gegen den Fünfantragsgegner gerichteten Begehrens von S 48.024,84 ist der Revisionsrekurs auch berechtigt. Soweit er sich jedoc…