JudikaturJustizRS0070182

RS0070182 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. August 2003

Hat der vom Hauseigentümer bevollmächtigte Verwalter eine nach § 37 Abs 1 MRG verboten Ablöse vereinnahmt, ist hinsichtlich deren Rückforderung der Hauseigentümer - dem dieser Betrag rechtlich zukommen sollte - selbst dann passiv legitimiert, wenn ihm der Ablösevertrag tatsächlich nicht zugekommen ist.

Entscheidungen
2