JudikaturJustizRS0070143

RS0070143 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. Juli 2006

Den in der Entscheidung über die Mietzinserhöhung nach §§ 18, 19 MRG gelösten Vorfragen (Ausstattungskategorie und Nutzfläche der Bestandgegenstände) kommt keine Vermieter und Mieter über das Verfahren hinaus bindende Wirkung zu.

Entscheidungen
3