Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 6.789,60 S bestimmten Kosten des Revisionsrekursverfahrens (darin enthalten 1.131,60 S Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.…
Text Begründung: Mit dem am 13.1.1992 eingebrachten, als "Klage gemäß § 27 MRG" bezeichneten Schriftsatz begehrt die Klägerin vom Beklagten den Ersatz von 130.000 S sA. Der Beklagte sei Vormieter der Wohnung top.Nr.22 im Hause Wien 12., ***** gewesen. Die Klägerin habe diese Wohnung für ihre Tochter "a…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist nicht berechtigt. Die Klägerin macht geltend, die Vorinstanzen hätten verkannt, daß sie selbst nach dem Klagevorbringen für die Überlassung der Mietrechte an den Beklagten Zahlung für eine Dritte - ihre Tochter - geleistet habe. Da sie aber nicht die neue Mieterin gewesen s…