Spruch Den Revisionen der beklagten Parteien und der Nebenintervenientin wird nicht Folge gegeben. Die beklagten Parteien sind schuldig, der klagenden Partei die mit S 13.648,45 (darin S 1.066,22 Umsatzsteuer und S 1.920,-- Barauslagen) bestimmten Kosten des Exekutionsverfahrens binnen vierzehn Tagen bei E…
Text Entscheidungsgründe: Im Jahr 1982 hat der Eigentümer Dr. Hans Peter S*** in seinem 1904 erbauten Haus Hadikgasse 174 in 1140 Wien mit mehr als zwei selbständigen Wohnungen durch Dachgeschoßausbau unter anderem mit einem frei finanzierten Aufwand von rund S 1,200.000,-- die Wohnungen 13 und 14 mit j…
Rechtliche Beurteilung Beide Revisionen sind aus den vom Berufungsgericht zutreffend erkannten Gründen zwar nach § 502 Abs 4 Z 1 ZPO zulässig, aber nicht berechtigt. Nach den getroffenen Feststellungen liegt nicht eine bloße Auswechslung des Vertragsteils auf Seiten der Mieter im Sinne des Eintrittes der Klägerin an die S…