Spruch Der Revisionsrekurs wird, soweit er sich gegen die Feststellung eines Überschreitungsbetrages von monatlich S 524,60 richtet, zurückgewiesen; im übrigen, dh., soweit er sich gegen die Feststellung eines weiteren Überschreitungsbetrages von monatlich S 441,27 wendet, wird ihm nicht Folge gegeben.…
Text Begründung: Mit Mietvertrag vom 1.3.1965 mieteten die Antragsteller die 86 m 2 große Kategorie D-Wohnung top.Nr. 6 in dem nunmehr dem Antragsgegner gehörigen Haus in Wien 2., Rembrandtstraße 30. Der monatliche Hauptmietzins betrug auf Grund des Jahresfriedenszinses von 1.000 Kronen 83,33 S. Gemäß …
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist teils unzulässig, teils nicht berechtigt. Unzulässig ist der Revisionsrekurs insoweit, als der Antragsgegner die Abweisung des Feststellungsantrages der Antragsteller auch hinsichtlich eines monatlichen Überschreitungsbetrages von S 524,60 beantragt, obgleich er die Stattgebu…