§ 16a Unwirksamkeit von Zinsanpassungsklauseln und Mietzinsvereinbarungen
§ 16a Unwirksamkeit von Zinsanpassungsklauseln und Mietzinsvereinbarungen — MRG
§ 16a Unwirksamkeit von Zinsanpassungsklauseln und Mietzinsvereinbarungen — MRG
Verknüpfungen & Referenzen
Anmerkung
ÜR: Art. II II. Abschnitt, BGBl. Nr. 800/1993
Zuerst erschienen durch
BGBl. Nr. 520/1981 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 800/1993
Inkrafttretungsdatum
01. März 1994
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR12037214
Zuletzt nach Updates gesucht am
(1) Vereinbarungen, die eine Erhöhung des Hauptmietzinses für den Fall einer Änderung der gesetzlichen Vorschriften über die Höhe des Hauptmietzinses vorsehen, sind rechtsunwirksam. Darunter sind auch Vereinbarungen zu verstehen, in denen sich der Mieter für den Fall einer Änderung der gesetzlichen Vorschriften über die Höhe des Hauptmietzinses zum Abschluß einer neuen Mietzinsvereinbarung verpflichtet hat.
(2) Ist oder war das Vorliegen einer Zinsanpassungsklausel im Sinn des Abs. 1 Beweggrund für den Abschluß einer Mietzinsvereinbarung, so ist diese Vereinbarung rechtsunwirksam; in diesem Fall gilt eine frühere Mietzinsvereinbarung weiter.