JudikaturJustizRS0069987

RS0069987 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Februar 2024

Kriterium einer Gemeinschaftsanlage im Sinne des § 24 Abs 1 (§ 3 Abs 2 Z 3) ist, dass es jedem Mieter rechtlich freisteht, sie - gegen Beteiligung an den Kosten des Betriebes - zu benützen.

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