Spruch Der außerordentlichen Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit S 3.397,35 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin enthalten S 308,85 an Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt die Verurteilung der beklagten Partei zur Zahlung des eingeschränkten (AS 55) Betrages von S 65.000 samt 4 % Zinsen seit 20. Juni 1984. Er brachte vor, er habe mit der beklagten Partei am 28. September 1983 einen Mietvertrag über die Wohnung 1020 Wien, Weintra…
Rechtliche Beurteilung Die beklagte Partei vertritt zusammengefaßt den Standpunkt, daß ein Kondiktionsanspruch des Klägers nach § 27 Abs. 1 Z 1 und Abs. 3 MRG nicht gegeben sei, weil ihm eine wirtschaftlich gleichwertige Gegenleistung zugekommen sei. Diese sei darin zu erblicken, daß der Kläger ohne das langwierige und ko…