JudikaturJustizRS0069928

RS0069928 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. Mai 2017

Die Verpflichtung des Vermieters zur Ausführung der Erhaltungsarbeiten ist zwingend. Übernimmt im Mietvertrag der Mieter diese Verpflichtung, so ist der Mietvertrag insoweit unwirksam.

Entscheidungen
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