JudikaturJustizRS0069911

RS0069911 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. August 2003

Die Höhe des Ersatzanspruches nach § 10 MRG ist zweifach begrenzt, nämlich einerseits durch den tatsächlich aufgewendeten Betrag und andererseits durch den bei der Übergabe noch verbliebenen Wert.

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