Spruch Beiden Rekursen wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit S 2.670,96 (darin S 1.200 Barauslagen und S 225,96 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Rekursverfahrens binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Begründung: Der Kläger war Mieter einer Wohnung in einem dem Beklagten gehörigen Haus in Wien 9; es handelte sich um eine 2 1/2-Zimmerwohnung mit Küche, Vorraum und WC. In dem am 11.9.1973 abgeschlossenen Mietvertrag wurde unter § 5 Punkt 2 festgehalten, daß erfolgte Investitionen, Einbauten udgl. s…
Rechtliche Beurteilung Beide Rekurse sind zwar aus den vom Berufungsgericht genannten Gründen zulässig, aber nicht berechtigt. Vorweg ist klarzustellen, daß auf den vorliegenden Fall § 10 MRG noch in der Fassung vor dem am 1.3.1991 in Kraft getretenen Zweiten Wohnrechtsänderungsgesetz (BGBl 1991/68) anzuwenden ist: Nach …