JudikaturJustizRS0069720

RS0069720 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
31. Januar 2022

Die Untersuchung des Umstandes, ob der Vermieter den Ersatz der Schädlingsbekämpfungskosten von demjenigen fordern kann, der hiezu etwa deswegen bereit ist, weil er das Auftreten der Schädlinge verursacht oder verschuldet hat, fällt in den Rahmen der im Verfahren nach § 37 MRG vorzunehmenden Prüfung. Die Frage, ob er seiner aus dem Mietvertrag abzuleitende Pflicht nachgekommen ist, die überwälzbaren Betriebskosten dadurch möglichst gering zu halten, daß er das Entstehen solcher Kosten verhindert oder den Ersatz gegenüber denjenigen gerichtlich geltend macht, die nach dem Nachbarrecht oder Schadenersatzrecht ersatzpflichtig sind, gehört nicht mehr in das Verfahren nach § 37 MRG, sondern auf den streitigen Rechtsweg.

Entscheidungen
5