Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit S 1.994,08 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin Umsatzsteuer von S 181,28, keine Barauslagen) binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Kläger kündigten dem Beklagten die von ihm im Haus Wien 4, Weyringergasse 31, gemietete Wohnung top. Nr. 1 a aus den Kündigungsgründen des § 30 Abs 2 Z 4 und Z 6 MRG im wesentlichen mit der Begründung auf, der Beklagte habe die Wohnung zur Gänze weitergegeben und benötige s…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist aus den vom Berufungsgericht zutreffend dargelegten Gründen zulässig, sachlich aber nicht berechtigt. Der hier allein in Betracht kommende Kündigungsgrund nach § 30 Abs 2 Z 4 MRG (1 Ob 654/83; 1 Ob 603/85) setzt voraus, daß der Mieter den Bestandgegenstand ganz weitergegeben hat und…