Spruch Der außerordentlichen Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, den beklagten Parteien die mit S 3.263,-- bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin enthalten S 543,84 an Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Beklagten sind die Eigentümer und Vermieter, die Klägerin ist die Mieterin des Hauses Mauerkirchen, Untermarkt 34. Mit der am 16. Juni 1988 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte die Klägerin die Verurteilung der Beklagten, ihr als Ersatz für das teilweise demolierte …
Rechtliche Beurteilung Die außerordentliche Revision ist zwar zulässig, weil es zur Frage der analogen Anwendung der Bestimmungen der §§ 30 Abs. 2 Z 14 und 32 MRG auf den Fall, daß der Vermieter nicht nach § 30 Abs. 2 Z 14 MRG kündigt, aber trotzdem Abbrucharbeiten durchführt, soweit ersichtlich, noch keine höchstgerichtl…