JudikaturJustizRS0069576

RS0069576 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
07. September 2021

Ungewöhnlich ist eine Nebenabrede , die der typischen Interessensituation der Beteiligten nicht entspricht; die unentgeltliche Bereitstellung von Parkraum für einen Personenkraftwagen als Nebenleistung zu einem nur über eine Wohnung abgeschlossenen schriftlichen Mietvertrag ist im großstädtischen Raum ungewöhnlich.

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18