Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die angefochtenen Entscheidungen werden dahin abgeändert, dass es lautet: „1. Das Klagebegehren, die beklagten Parteien seien schuldig, der klagenden Partei 577,75 EUR samt 8,58 % Zinsen seit 6. 11. 2019 zu zahlen, wird abgewiesen. 2. Die Entscheidung über die Koste…
Text Entscheidungsgründe: [1] Die Beklagten sind Mieter eines als Geschäftslokal gewidmeten Wohnungseigentumsobjekts, in dem sie einen Gastronomiebetrieb führen. Die Klägerin erwarb mit Kaufvertrag vom 13. 12. 2018 die 252/1962 Anteile an der Liegenschaft, mit denen Wohnungseigentum an dem von den Bekl…
Rechtliche Beurteilung [9] Dazu hat der Senat erwogen: [10] 1.1 Nach der mit dem ZVG eingeführten Bestimmung des § 907a Abs 1 ABGB sind Geldschulden am Wohnsitz oder an der Niederlassung des Gläubigers zu erfüllen, indem der Geldbetrag dort übergeben oder auf ein vom Gläubiger bekanntgegebenes Bankkonto überwiesen wir…