Spruch Dem Revisionsrekurs wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Sachbeschluss wird insoweit bestätigt, als das Hauptbegehren der Antragsteller, den von der Antragsgegnerin für das in den Gründen dieser Entscheidung näher beschriebene Geschäftslokal zu zahlenden monatlichen Hauptmietzins ab 9. 4. …
Text Begründung: Die Antragsteller sind Eigentümer des Hauses S*****. Deren Rechtsvorgänger vermietete der Antragsgegnerin mit Vertrag vom 1. 7. 1972 die im Erdgeschoß des Hauses gelegenen Räume, nämlich Ladenlokal (ca 52 m2), Vorraum (ca 10 m2), Lagerraum (ca 25 m2), Waschraum (ca 6 m2), Abstellraum (c…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig und teilweise auch berechtigt. Die Revisionsrekurswerber beharren auf ihrem Rechtsstandpunkt, dass die gesellschaftsrechtlichen Änderungen, die sich seit 1994 bei der Antragsgegnerin ereignet haben, die Anhebung des Mietzinses nach § 12a Abs 2 und 3 MRG rechtfertigen…