RS0069536 – OGH Rechtssatz
RS0069536 – OGH Rechtssatz
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Durch § 53 MRG sollte die frühere Verweisung im § 12 Abs 3 des RBG auf die §§ 16 und 16 a MG, die damit nach der gänzlichen Tilgung des Wohnbaudarlehens der öffentlichen Hand auf Grund einer vorzeitigen begünstigten Rückzahlung Vereinbarungen über die Höhe des Mietzinses zuließ, durch den Hinweis ersetzt werden, dass in diesen Fällen der § 16 MRG nicht gilt.