JudikaturJustizRS0067043

RS0067043 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. Oktober 1997

Zufolge der inhaltlichen Gleichstellung der Begriffe "Medieninhaber" und "Verleger" kommt auch als Verleger nur in Betracht, wer - über die bloße Veranlassung oder Besorgung der Vorbereitung eines Medienwerkes hinaus - an der inhaltlichen Gestaltung und Herstellung des Medienwerks hinaus - an der inhaltlichen Gestaltung und Herstellung des Medienwerks (zumindest) teilhat.

Entscheidungen
5