Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden dahin abgeändert , dass das Begehren der klagenden Partei, der beklagten Partei mit einstweiliger Verfügung zu verbieten, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs grafische Zeichen, insbesondere das bisher rot…
Text Begründung: Die Klägerin veranstaltet Reisen, ihre namensgleiche Tochtergesellschaft betreibt insgesamt 19 Reisebürofilialen in Österreich unter derselben Aufmachung mit einem allgemeinen Angebot. Die Klägerin wurde vor 23 Jahren gegründet, seit Beginn verwendet sie ein Logo mit dem Schlagwort „Gull…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs der Klägerin , mit dem sie die Wiederherstellung der einstweiligen Verfügung anstrebt, ist aus dem vom Rekursgericht genannten Grund zulässig. Er ist überdies auch berechtigt, weil die Sache im Sinn der Abweisung des Sicherungsbegehrens spruchreif ist. Die Klägerin bekämpft die…