Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit EUR 1.000,98 (darin enthalten EUR 166,83 USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen. …
Text Entscheidungsgründe: Der Beklagte hatte bei der klagenden Versicherung einen Kfz Haftpflichtversicherungsvertrag für seinen PKW abgeschlossen. Als der Beklagte die Folgeprämie nicht zahlte, bestimmte die Klägerin mit Schreiben vom 23. 11. 2000 schriftlich eine 14 tägige Zahlungsfrist. Gleichzeiti…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zur Frage, ob die zu 7 Ob 39/73 (RIS Justiz RS0065648 = ZVR 1974/109 = VersR 1993, 977) dargelegten Grundsätze auch auf einen (ebenfalls aus der unterlassenen Anzeige nach § 61 Abs 3 KFG abgeleiteten) "Mitverschuldenseinwand" des Versicherungsnehmers gegen den Rückersatzanspruch de…