JudikaturJustizRS0065840

RS0065840 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Mai 1973

War das Kraftfahrzeug (auch im Rahmen der Genfer Konvention) zum Verkehr zugelassen oder bestand der Anspruch auf Zulassung bereits, so wird durch dessen Verwendung im Straßenverkehr auch mit einem für dieses Fahrzeug nicht ausgegebenen Kennzeichen nur eine Verwaltungsübertretung nach dem § 134 KFG, nicht aber die Übertretung des Betruges verwirklicht.