BundesrechtBundesgesetzeKraftfahrgesetz 1967IV. ABSCHNITT Zulassung zum Verkehr, Probe- und Überstellungsfahrten und Kennzeichen der Kraftfahrzeuge und Anhänger§ 50

§ 50§ 50. Zustand der Kennzeichentafeln

In Kraft seit 25. Mai 2002
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