§ 50 Zustand der Kennzeichentafeln — KFG 1967
(1) Das Ändern der Kennzeichentafeln und das Anbringen von Vorrichtungen, mit denen das Kennzeichen eines Fahrzeuges ganz oder teilweise verdeckt oder unlesbar gemacht werden kann, ist verboten.
(2) Ist das Kennzeichen auf einer Kennzeichentafel nicht mehr dauernd gut lesbar, so ist dem Zulassungsbesitzer auf Antrag eine neue Kennzeichentafel auszufolgen; dies gilt hinsichtlich des Wappens sinngemäß. Handelt es sich um eine weiße Kennzeichentafel ohne EU-Emblem, so sind neue Kennzeichentafeln mit EU-Emblem auszufolgen. Handelt es sich dabei aber um eine Tafel mit einem Kennzeichen, das nicht dem § 48 Abs. 4 entspricht (alte schwarze Kennzeichentafel) so sind dem Zulassungsbesitzer bei aufrechter Zulassung ein neues Kennzeichen gemäß § 48 Abs. 4 zuzuweisen und Kennzeichentafeln gemäß § 49 Abs. 4 auszufolgen; bei dieser Gelegenheit sind von Amts wegen alle entsprechenden Änderungen, das neue Kennzeichen betreffend, durchzuführen. Der Betrag für den Ersatz der Gestehungskosten der neuen Kennzeichentafel(n) ist gleichzeitig mit dem Antrag zu erlegen. Die neue(n) Kennzeichentafel(n) sind nur gegen Ablieferung der alten Kennzeichentafel(n) auszufolgen. Der Anspruch auf Ausfolgung der Tafel(n) erlischt, wenn sie vom Antragsteller sechs Monate nach Einbringung des Antrages nicht abgeholt wurde(n).
Art. 5 KFG 1967 · KFG 1967 · Kraftfahrgesetz 1967
Art. 5 (Anm.: aus BGBl. Nr. 375/1988, zu den §§ 6, 24, 36, 40, 47, 48, 48a, 49, 114 bis 117, 129 und 136, BGBl. Nr. 267/1967)
… 40 Abs. 1 lit. a), Z 24 (§ 40 Abs. 1 lit. c), Z 36 (§ 50 Abs. 2) und Art. VII am 1. Jänner 1989, b) Art. I Z 31 (§ 48 Abs. 4…
§ 1 Anwendungsbereich
…Z 23), mit denen im Rahmen ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung Straßen mit öffentlichem Verkehr nur überquert oder auf ganz kurze Strecken oder gemäß § 50 Z 9 der StVO 1960 als Baustelle gekennzeichnete Strecken befahren werden, und mit Transportkarren, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen oder Sonderkraftfahrzeugen auf solchen Fahrten gezogene Anhänger…
§ 40a Beleihung von Versicherern zum Zwecke der Zulassung
…und Rücknahme der Kennzeichentafeln, sofern das Recht zur Führung des Wunschkennzeichens erloschen ist (§ 48a Abs. 8b), 21. Erneuerung einer Kennzeichentafel (§ 50 Abs. 2), 22. Zuweisung von Kennzeichen nach Verlust (§ 51 Abs. 2) samt Ausfolgung der Kennzeichentafel, 23. Vornahme der Hinterlegung von Kennzeichentafeln…
Anl. 1 BVwAbgV · BVwAbgV · Bundesverwaltungsabgabenverordnung 1983
Anl. 1
…312. Verleihung der Berechtigung zur Herstellung von Kennzeichentafeln (§ 49 Abs. 5 KFG 1967) 327 313. Ausfolgung einer neuen Kennzeichentafel (§ 50 Abs. 2 KFG 1967) 4,35 314. Zuweisung eines neuen Kennzeichens nach Verlust einer Kennzeichentafel (§ 51 Abs. 2 KFG 1967) 8,70 315. Hinterlegung des Zulassungsscheines und…
Rückverweise