JudikaturJustizRS0065663

RS0065663 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Februar 2023

Wird von einem nicht rückzahlungsfähigen und nicht rückzahlungswilligen Täter die Zuzählung eines Darlehens erwirkt, so tritt der Vermögensschaden beim Kreditgeber mit der Zuzählung der Darlehensvaluta ein; unerheblich ist ob der Kreditgeber in der Folge das Darlehen unter Einhaltung der Bestimmungen des KSchG fällig stellt.

Entscheidungen
7