Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 1.961,64 EUR (darin 326,94 EUR USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist eine zur Unterlassungsklage nach § 28 KSchG berechtigte Institution. Die Beklagte ist Unternehmerin iSd § 1 KSchG und betreibt Fitness Studios, in denen für Kunden die Möglichkeit besteht, Fitnessgeräte und einen Saunabereich zu nutzen. In den Fitnessräumlichke…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist aus dem vom Berufungsgericht genannten Grund zulässig, sie ist aber nicht berechtigt. 1. Wer im geschäftlichen Verkehr in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die er von ihm geschlossenen Verträgen zugrunde legt, oder in hiebei verwendeten Formblättern für Verträge Bedingungen vorsieh…