JudikaturJustizRS0065618

RS0065618 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. Juli 1993

Besitzt ein ausländischer Staatsangehöriger mit seit mehr als einem Jahr - § 64 Abs 5 KFG - bestehenden Doppelwohnsitz im Inland und im Ausland nur einen Führerschein, der vom Staat seines ausländischen Wohnsitzes ausgestellt wurde, und wird ihm mangels früheren Ansuchens, aber bei unveränderten Verhältnissen, eine Bestätigung im Sinne des 3 79 Abs 3 KFG erst nach (hier: zweieinhalb Monate) einen von ihm verursachten Verkehrsunfall ausgestellt, hat er damit den ihm obliegenden Kausalitätsgegenbeweis erbracht.