JudikaturJustizRS0065592

RS0065592 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
09. Juli 2014

Auch im Fall einer Ausnahme von der Versicherungspflicht nach § 59 Abs 2 KFG besteht bei freiwillig erfolgtem Abschluß einer Haftpflichtversicherung ein Direktanspruch des Geschädigten gegen den Haftpflichtversicherer.

Entscheidungen
6