JudikaturJustizRS0065561

RS0065561 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. Februar 1988

Eine Täuschung über die durch Einbau eines hubraumgrößeren Zylinders vorgenommene Veränderung eines Kleinmotorrades, welches (als solches) zugelassen, haftpflichtversichert sowie verkehrssicher und betriebssicher ist, bewirkt keine Schädigung des (konkreten) Rechtes des Staates, Kraftfahrzeuge, die entweder überhaupt nicht zugelassen sind oder die die Zulassungsvoraussetzungen nicht mehr erfüllen, von der Verwendung auf Straßen mit öffentlichem Verkehr auszuschließen.

Entscheidungen
2