RS0065467 – OGH Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Auch die von einer Sicherheitsdienststelle (Gendarmerie) ausgestellten Verlustanzeigen gemäß § 102 Abs 5 KFG, sowie gemäß § 51 Abs 2 KFG sind öffentliche Urkunden.
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