JudikaturJustizRS0065304

RS0065304 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Dezember 2018

Auch Abwicklungsgeschäfte (Liquidationsgeschäfte), selbst die Veräußerung des ganzen Unternehmens, sind grundsätzlich Handelsgeschäfte, auf die § 1 Abs 1 Z 1 KSchG verweist.

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