JudikaturJustizRS0065288

RS0065288 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. August 2020

Analogie oder teleologische Reduktion von Bestimmungen des KSchG kommt nicht allgemein in Betracht, um entgegen der Typisierung des Gesetzes auf eine Ungleichgewichtslage im Einzelfall abstellen zu können, sondern nur im Sinn der Anwendung konkreter, aber zweifelhafter Einzelvorschriften auf atypische Situationen.

Entscheidungen
17