JudikaturJustizRS0065176

RS0065176 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Oktober 2019

Gemäß § 1 Abs 3 KSchG gehören Geschäfte, die eine natürliche Person vor Aufnahme des Betriebes ihres Unternehmens zur Schaffung der Voraussetzungen dafür tätigt - in bewusster Abweichung vom Handelsrecht - noch nicht im Sinne des § 1 Abs 1 Z 1 KSchG zu diesem Betrieb. Solche Gründungsgeschäfte eines Verbrauchers sind auch dann keine Handelsgeschäfte, wenn der Verbraucher mit der Aufnahme des Betriebes des Unternehmens (Minderkaufmann) Kaufmann wird. Ein solcher Verbraucher kann daher Gründungsgeschäfte wegen laesio enormis anfechten.

Entscheidungen
20