JudikaturJustizRS0064679

RS0064679 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Oktober 2007

Die durch Veräußerung einer Liegenschaft (eines Gebäudes) im Konkurs erfolgte Korrektur des Vorsteuerabzuges zur Vorschreibung gelangende Umsatzsteuer stellt eine Masseforderung dar. Sie ist bei kridamäßiger Versteigerung als Kosten des Masseverwalters der Höhe nach vom Exekutionsgericht festzusetzen. Ob sie aus der gemeinschaftlichen oder aus der Sondermasse zu befriedigen ist, hat ausschließlich auch für das Exekutionsgericht bindend, das Konkursgericht zu entscheiden.

Entscheidungen
14