RS0064482 – OGH Rechtssatz
RS0064482 – OGH Rechtssatz
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Der Bundespräsident hat bei der Schaffung der Berufstitel (durch gesetzesvertretende Verordnung) alles das zu bestimmen, was ansonsten der Gesetzgeber zu regeln hat; die "Verleihung" geschieht durch individuellen Verwaltungsakt des Bundespräsidenten. Das weiter gesetzlich nicht geregelte Verfahren beruht auf den vom Ministerrat am 19.6.1981 beschlossenen Richtlinien für das Verfahren der Verleihung von Berufstiteln. (§ 48 ASGG)